Prana Praxis Schummerland  
     
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk für den Geschäftsbereich Prana
     
 

§ 1 Vorbemerkungen zu Prana:

Damit des Grundverständnis für die im Folgenden aufgeführten Allgemeinen Geschäfts-bedingungen (AGB) meines Unternehmens Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk für den Geschäftsbereich Prana von Klienten bestehen kann, sollen aus dem Flyer des Vereins Prana Germany e. V. einige Aussagen zur grundlegenden Erläuterung bzw. zur Wirkung von Prana nachfolgend zitiert werden: „Pranic Healing ist eine leicht erlernbare, sanfte und natürliche Methode, die auf den Gesetzen der kosmischen Lebensenergie – Prana – beruht. Prana „ ist jene Lebensenergie, die den Körper lebendig und gesund erhält. Prana wird von unserem feinstofflichen Energiekörper, der Aura, aufgenommen und durch die Energiezentren (Charkras) verteilt. Durch falsche Ernährung, Stress, negative Gedanken und aufgestaute Emotionen gerät unser Energiesystem – und damit auch der physische Körper – aus dem Gleichgewicht. Pranic Healing aktiviert und unterstützt die Selbstheilung ohne Nebenwirkungen. Das Grundprinzip ist dabei die gezielte Übertragung der Lebensenergie in den betroffenen Körperteil oder den ganzen Körper. Beim Pranic Healing lernt man, den Energiekörper zunächst von verbrauchter und verschmutzter Energie zu reinigen, ohne den physischen Körper zu berühren. Danach wird frische Lebensenergie hinzugeführt, was die Selbstheilung insgesamt beschleunigt.“

Pranic Healing:

  • beugt Krankheiten vor und unterstützt die Selbstheilung

  • stärkt die physische, mentale und emotionale Gesundheit

  • ersetzt nicht die Schulmedizin oder andere Heilverfahren, sondern ergänzt diese als wichtiges Element einer ganzheitlichen Gesundheits-vorsorge

  • schützt vor negativen Energien

  • vertieft Intuition, Feinfühligkeit und Mitgefühl

  • unterstützt die Entwicklung der Persönlichkeit und der eigenen Spiritualität

 

§ 2 Geltungsbereich 

Grundlage und Voraussetzung für eine Prana-Anwendung für interessierte Klienten durch die Unternehmensinhaberin, die die erforderlichen Ausbildungen im Pranic Healing absolviert hat und damit die notwendigen Ausgangsbedingungen für die Durchführung von Prana-Behandlungen besitzt, stellt die vom Verein Prana Germany e. V. erstellte Klienten-Information dar. Für jeden Klienten, der eine Prana-Anwendung über mein Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, besteht ein Erfordernis, dass er die bereits erwähnte Klienten-Information durchliest und diese als Zeichen, dass er diese Klienten-Information zur Kenntnis genommen hat und die erforderlichen Handlungsalternativen besitzt, diese Information unter Angabe des Ortes und des konkreten Datums unterschreibt, wenn der jeweilige Klient die mögliche Anwendung in Anspruch nimmt. Sollte ein Minderjähriger eine Prana-Anwendung in Anspruch nehmen wollen, ist bei Minderjährigen die Zustimmung des Erziehungsberechtigten erforderlich. Auch für Menschen die geschäftsunfähig sind, muss der bestellte gesetzliche Vertreter oder der vom Vormundschaftsgericht bevollmächtigte Betreuer eine Zustimmung zur Vornahme einer Prana-Anwendung geben und in diesem Zusammenhang die betreffende bereits aufgeführte Klienten-Information anstelle des Geschäftsunfähigen unterschreiben. 

Unter Berücksichtigung dieser erfolgten Vorbemerkungen und der grundsätzlichen Ausführungen zu wesentlichen Ausgangsgegebenheiten zur Prana-Anwendung sollen nachfolgend die für mein Unternehmen für das Tätigkeitsfeld der Prana-Anwendung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen meines Unternehmens Prana-Praxis Schummerland aufgeführt werden. In Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen der Klientin bzw. dem Klienten und meinem Unternehmen  ist diejenige Person, die Prana-Anwendungen für sich selbst ab dem Zeitpunkt der Buchung in Anspruch nimmt, Klientin bzw. Klient. Mit der Auftragsleistung für eine Prana-Anwendung erkennt die Klientin bzw. der Klient die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk für das Tätigkeitsfeld der Prana-Anwendung an. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Klientin bzw. des Klienten besitzen keine Gültigkeit. Das Unternehmen Prana-Praxis Schummerland behält sich, bezogen auf diese AGB, die nur für das Tätigkeitsfeld der Prana-Anwendung gilt, eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Nebenabreden gelten nur mit schriftlicher Bestätigung per Briefpost (nicht E-Mail) als anerkannt. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich.

 

§ 3 Zustandekommen einer Prana-Anwendung

Wenn eine Anmeldung für eine Prana-Anwendung einer Klientin bzw. eines Klienten bei mir in meinem Unternehmen erfolgt und von mir dieser Termin angenommen wird, kommt bei entsprechender Zustimmung von mir als Inhaberin des Unternehmens Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk eine Anwendungsvereinbarung zu Stande. 

Wie auf der betreffenden Klienten-Information der Prana Germany e. V. u. a. aufgeführt wurde, ersetzt eine Prana-Anwendung keine ärztliche Behandlung. Sollten gesundheitliche Beeinträchtigungen der Klientin bzw. des Klienten vorliegen, ganz gleich, ob sie bzw. er Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse oder Selbstzahler ist, die sich auf die durchzuführenden bzw. durchgeführten Prana-Anwendungen auswirken (könnten), ist VOR DER ERSTBEHANDLUNG eine entsprechende Bescheinigung durch den behandelnden Arzt bzw. die behandelnden Ärzte durch die Klientin bzw. den Klienten vorzulegen. Sollte die Klientin bzw. der Klient über mögliche gesundheitliche Einschränkungen nicht bzw. nicht rechtzeitig gegenüber dem Unternehmen Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk Auskunft erteilt haben, übernimmt das Unternehmen Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk keine Haftung für im Zusammenwirken mit der Durchführung der Maßnahmen der Prana-Anwendung  bei der Klientin bzw. dem Klienten möglicherweise auftretende gesundheitliche Komplikationen.

 

§ 4 Leistungen

Die Leistungen des Unternehmens Prana-Praxis Schummerland im Geschäftsfeld  Prana-Anwendung für die Klientinnen und Klienten, die diese Leistung in Anspruch nehmen wollen, werden, ohne dass Diagnosen, Therapien bzw. Behandlungen im medizinischen Sinne erstellt werden, erbracht. Auch wird von mir als Prana-Anwenderin nicht der Eindruck gegenüber den Klientinnen und Klienten erweckt werden, dass eine ärztliche Behandlung vorgenommen wird. Vom Prana-Anwender wird eine Zusammenarbeit mit Ärzten für sehr wichtig gehalten. Wie in der Klienten-Information ebenfalls aufgeführt wurde, können die Sitzungen der Prana-Anwendung eine ärztliche Behandlung nicht ersetzen. Daher soll zu der Zeit, in der eine Klientin oder ein Klient eine Prana-Anwendung vornimmt, eine laufende ärztliche Behandlung nicht unter– oder abgebrochen bzw. eine künftig notwendige ärztliche Behandlung nicht hinausgeschoben oder ganz unterlassen werden. Die Verantwortung über die hierbei zu treffenden Entscheidungen liegt ganz bei der jeweiligen Klientin bzw. dem jeweiligen Klienten, die bzw. der die Prana-Anwendung auf eigenem Wunsch vornehmen lässt und nicht beim Prana-Anwender. Die Klientin bzw. der Klient kann in freier Verantwortung und Entscheidung die Prana-Anwendungen fortsetzen bzw. abbrechen. Gleiches gilt ebenso für die Zustimmung bzw. die Ablehnung zu den Sitzungsabläufen.

Die jeweilige Klientin bzw. der jeweilige Klient, die Leistungen in der Prana-Anwendung in Anspruch nehmen möchten, werden vom Prana-Anwender vor der jeweiligen Sitzung darüber informiert, was sie bei den betreffenden Prana-Anwendungsleistungen erwartet. 

  

§ 5  Preise und Zahlungsbedingungen

Vom Prana-Anwender werden gegenüber der Klientin bzw. dem Klienten keine Voraus-zahlungen für zukünftig zu erfolgende Prana-Anwendungsleistungen erhoben. Vor einer Prana-Anwendung wird die betreffende Klientin bzw. der betreffende Klient über das vom Prana-Anwender zugrunde gelegte Honorar informiert. Vom Grundsatz wird ein einheitlicher Honorarsatz auf Stundenbasis für die Prana-Anwendung gegenüber den Klienten für die erbrachte Leistung in Anwendung gebracht. Die Prana-Anwenderin besitzt jedoch das Recht, bei bestehenden konkreten Gründen bzw. erfolgter Berechtigung von den einheitlichen Stundensätzen durch die Anwendung von ggf. in Frage kommenden Rabattregelungen, wie u. a., sofern die Voraussetzungen bei der jeweiligen Klientin bzw. dem jeweiligen Klienten hierzu gegeben sind, wie durch Anwendung von Treue– oder Mengen– oder Sozialrabatten  - bezogen auf die anzuwendende Vergütung  - abzuweichen.   

Unmittelbar nach der Erbringung der vereinbarten Prana-Anwendungsleistung für die jeweilige Klientin bzw. den jeweiligen Klienten durch die Prana-Anwenderin ist von der betreffenden Klientin bzw. dem betreffenden Klienten die vereinbarte Vergütung in bar an die Prana-Anwenderin zu entrichten.

Klientinnen bzw. Klienten können bei bestehendem Wunsch zur Erbringung von Prana-Anwenderleistungen telefonisch, per Brief oder per E–Mail Terminanfragen vornehmen. Wenn der betreffende gewählte jeweilige Kommunikationsträger die Voraussetzungen sichert, dass eine sofortige Terminvereinbarung auf die Anfrage der jeweiligen Klientin bzw. des jeweiligen Klienten gegeben ist, wie dies u. a. bei einer telefonischen Anfrage sofort möglich ist, gilt der vereinbarte Termin zwischen den Beteiligten als ein vereinbarter Termin zur Vornahme der jeweils in Frage kommenden Prana-Anwendung.

Der jeweils vereinbarte Termin sollte sowohl von der jeweiligen Klientin bzw. dem jeweiligen Klienten als auch von der Prana-Anwenderin  unbedingt eingehalten werden. Von den Klientinnen bzw. den Klienten ist zu beachten, dass die Prana-Anwenderin für diese vereinbarte  Zeit andere angefragte terminliche Verpflichtungen nicht angenommen hat und die Prana-Anwenderin bei einem Nichterscheinen der betreffenden Klientin bzw. des betreffenden Klienten für diese Zeit keine andere Prana-Anwendung vornehmen kann und damit wirtschaftliche Verluste erleidet, da sie zu der vereinbarten Zeit keine Prana-Anwendungen vornehmen kann. Deshalb besteht ein Erfordernis, auch Regelungen zu treffen, die bei einer nicht rechtzeitigen Absage des zwischen der jeweiligen Klientin bzw. des jeweiligen Klienten mit mir vereinbarten Sitzungstermins zur Prana-Anwendung dann zum Tragen kommen müssen.   

  

§ 6 Zahlungsverzug

Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Barzahlung nach Beendigung der jeweiligen Sitzung in der Prana-Anwendung ist das Unternehmen Prana-Praxis Schummerland gemäß dieser AGB berechtigt, für Klientinnen und Klienten, die die Sitzungskosten für die von der Prana-Anwenderin erbrachten Leistungen nicht oder nicht vollständig in bar zum genannten Zeitpunkt entrichtet haben, eine Verzugszahlung in Höhe von 2 Prozent des betreffenden nicht oder nicht vollständig gezahlten Honorarbetrages gegenüber den betreffenden Klientinnen bzw. Klienten zu erheben.

  

§ 7 Terminänderung und Terminabsage 

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich wahrzunehmen. Sollte die Klientin bzw. der Klient  einen vereinbarten Sitzungstermin aus wichtigem Grund nicht wahrnehmen können, ist eine Terminänderung bzw. Absage bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne, dass Kosten entstehen, möglich. In diesem Fall genügt eine schriftliche oder telefonische Mitteilung an das Unternehmen Prana-Praxis Schummerland (Doberaner Straße 55, 18209 Bartenshagen-Parkentin, Tel.: 038203 – 63800, E-Mail: bettina.bahlk@icloid.com.

Bei Terminänderung bzw. Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin werden der Klientin bzw. Klient, sofern nicht eine kurzfristige ärztlich nachweisbare Arbeits-unfähigkeit der Klientin bzw. des Klienten eingetreten ist und diese der Prana-Anwenderin vorgelegt werden kann, besteht wegen des eingetretenen finanziellen Schadens bei der Prana-Anwenderin ein Erfordernis, bei der darauf folgenden Sitzung mit der betreffenden Klientin bzw. dem betreffenden Klienten einen Zuschlag wegen des eingetretenen Ausfalls der terminlich abgestimmten Sitzung in Höhe von 20 Prozent der vereinbarten Kosten für die durch die Nichteinhaltung des Termins durch die jeweilige Klientin bzw. den jeweiligen Klienten ausgefallene vereinbarte Leistungszeit hierfür angefallenen Honorarkosten zusätzlich zu den anfallenden Honorarkosten für die betreffende aktuelle Sitzung von der Klientin bzw. dem Klienten an die Prana-Anwenderin in bar zu entrichten. Mit dieser getroffenen Regelung werden die Bestimmungen der bereits erwähnten Klienten-Information - Ziffer 6 – eingehalten, dass Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen nicht von der Prana-Anwenderin gegenüber den betreffenden Klienten erhoben werden können. 

Unvorhergesehene Ereignisse bei vorhergehenden Sitzungen in der Prana-Anwendung können zu Wartezeiten führen.

Das Unternehmen Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk behält sich das Recht vor, bereits vereinbarte Prana-Anwendungen  aus wichtigem Grund zu stornieren. Durch höhere Gewalt oder bei Ausfall der zur Behandlung zum Einsatz kommenden Prana-Anwenderin  kann eine Anwendung auch unmittelbar vor oder während der Anwendung  storniert werden. Weiter Ansprüche können an das Unternehmen Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk nicht geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche auf Ersatz oder Arbeitsausfall bzw. sonstige Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln des Unternehmens Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk zu der kurzfristigen Stornierung geführt hat.

  

§ 8 Prana-Anwendungen

Das Unternehmen Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk erbringt seine Leistungen auf der Grundlage der Informationen, die von der Klientin bzw. dem Klienten erteilt werden. Für die sachliche Richtigkeit und die Vollständigkeit dieser Information ist ausschließlich die Klientin bzw. der Klient verantwortlich. Das Unternehmen Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk wird durch eine qualifizierte Prana-Anwenderin geleitet. Sie erbringt ihre Leistungen nach bestem Gewissen und den vorhandenen praktischen Fähigkeiten.

Eine Garantie für den Erfolg der Anwendungen kann, wie bereits in der Klienten-Information enthalten ist, nicht gegeben werden.

  

§ 9 Haftungsausschluss

Das Unternehmen Prana-Praxis Schummerland übernimmt vor und während der Prana-Anwendungen keine Haftung für Wertgegenstände der Klientin bzw. des Klienten und deren bzw. dessen Garderobe. Eine Anwendung der Haftpflichtversicherung des Unternehmens Prana-Praxis Schummerland wird ausgeschlossen mit Ausnahme, wenn eine fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung durch Handlungen des Unternehmens Prana-Praxis Schummerland eingetreten ist, die das Leben, den Körper oder die Gesundheit der jeweiligen Klientin bzw. des jeweiligen Klienten betrifft.

Sollten gesundheitliche Beeinträchtigungen der Klientin bzw. des Klienten vorliegen, die sich auf die durchzuführenden bzw. durchgeführten Behandlungen in der Prana-Behandlung auswirken (könnten), ist VOR DER ERSTBEHANDLUNG eine entsprechende Bescheinigung durch den behandelnden Arzt bzw. die behandelnden Ärzte durch die Klientin bzw. den Klienten vorzulegen. Sollte die Klientin bzw. der Klient über mögliche gesundheitliche Einschränkungen nicht bzw. nicht rechtzeitig gegenüber dem Unternehmen Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk Auskunft erteilt haben, übernimmt das Unternehmen Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk, wie bereits in § 2 dieser AGB erwähnt, keine Haftung für im Zusammenwirken mit der Durchführung der Maßnahmen der Prana-Anwendung bei der Klientin bzw. dem Klienten möglicherweise auftretende gesundheitliche Komplikationen.

  

§ 10 Datenschutz

Die zur Prana-Anwendung  der Klientinnen und Klienten und zur Abrechnung der durch das Unternehmen Prana-Praxis Schummerland erbrachten Leistungen notwendigen Daten werden elektronisch per EDV verarbeitet.

Eine weitergehende Nutzung erfolgt nicht.

  

§ 11 Schlussbestimmungen

Änderungen zu diesen AGB bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit nichts Anderes vereinbart wird.

  

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. der auf dieser Grundlage abzuschließenden Verträge ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

  

§ 13 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das Amtsgericht Rostock.

  

§ 14 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

Die AGB gelten ab dem 01.02.2015 bis auf Widerruf und bilden die Grundlage für die betreffenden in Frage kommenden Verträge mit Geschäftspartnern bzw. Klientinnen und Klienten.






 

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