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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk für den Geschäftsbereich Prana | ||
§ 1 Vorbemerkungen zu Prana:
Damit des Grundverständnis für die im
Folgenden aufgeführten Allgemeinen Geschäfts-bedingungen (AGB)
meines Unternehmens Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk für
den Geschäftsbereich Prana von Klienten bestehen kann, sollen
aus dem Flyer des Vereins Prana Germany e. V. einige Aussagen
zur grundlegenden Erläuterung bzw. zur Wirkung von Prana
nachfolgend zitiert werden: „Pranic Healing ist eine leicht
erlernbare, sanfte und natürliche Methode, die auf den Gesetzen
der kosmischen Lebensenergie – Prana – beruht. Prana „ ist jene
Lebensenergie, die den Körper lebendig und gesund erhält. Prana
wird von unserem feinstofflichen Energiekörper, der
Aura,
aufgenommen und durch die
Energiezentren (Charkras) verteilt. Durch falsche Ernährung,
Stress, negative Gedanken und aufgestaute Emotionen gerät unser
Energiesystem – und damit auch der physische Körper – aus dem
Gleichgewicht. Pranic Healing
aktiviert und unterstützt die Selbstheilung ohne Nebenwirkungen.
Das Grundprinzip ist dabei die
gezielte Übertragung der
Lebensenergie in den
betroffenen Körperteil oder den ganzen Körper. Beim Pranic
Healing lernt man, den
Energiekörper zunächst von verbrauchter und verschmutzter
Energie zu reinigen,
ohne den physischen Körper zu
berühren. Danach wird frische
Lebensenergie hinzugeführt,
was die Selbstheilung
insgesamt beschleunigt.“ Pranic Healing:
§ 2 Geltungsbereich
Grundlage und
Voraussetzung für eine Prana-Anwendung für interessierte
Klienten durch die Unternehmensinhaberin, die die erforderlichen
Ausbildungen im Pranic Healing absolviert hat und damit die
notwendigen Ausgangsbedingungen für die Durchführung von
Prana-Behandlungen besitzt, stellt die vom Verein Prana Germany
e. V. erstellte Klienten-Information dar. Für jeden Klienten,
der
eine
Prana-Anwendung
über mein Unternehmen in
Anspruch nehmen möchte, besteht ein Erfordernis, dass er die
bereits erwähnte Klienten-Information durchliest und diese als
Zeichen, dass er diese Klienten-Information zur Kenntnis
genommen hat und die erforderlichen Handlungsalternativen
besitzt, diese Information unter Angabe des Ortes und des
konkreten Datums unterschreibt, wenn der jeweilige Klient die
mögliche Anwendung in Anspruch nimmt. Sollte ein Minderjähriger
eine Prana-Anwendung in Anspruch nehmen wollen, ist bei
Minderjährigen die Zustimmung des Erziehungsberechtigten
erforderlich. Auch für Menschen die
geschäftsunfähig sind, muss der
bestellte gesetzliche Vertreter oder der vom
Vormundschaftsgericht bevollmächtigte Betreuer eine Zustimmung
zur Vornahme einer Prana-Anwendung geben und in diesem
Zusammenhang die betreffende bereits aufgeführte
Klienten-Information anstelle des Geschäftsunfähigen
unterschreiben.
Unter
Berücksichtigung dieser erfolgten Vorbemerkungen und der
grundsätzlichen Ausführungen zu wesentlichen
Ausgangsgegebenheiten zur Prana-Anwendung sollen nachfolgend die
für mein Unternehmen für das Tätigkeitsfeld der Prana-Anwendung
geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen meines Unternehmens
Prana-Praxis Schummerland aufgeführt werden. In Verbindung mit
diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen der Klientin
bzw. dem Klienten und meinem Unternehmen
ist diejenige Person, die
Prana-Anwendungen für sich selbst ab dem Zeitpunkt der Buchung
in Anspruch nimmt, Klientin bzw. Klient. Mit der
Auftragsleistung für eine Prana-Anwendung erkennt die Klientin
bzw. der Klient die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Unternehmens Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk für das
Tätigkeitsfeld der Prana-Anwendung an. Abweichende Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Klientin bzw. des Klienten besitzen
keine Gültigkeit. Das Unternehmen Prana-Praxis Schummerland
behält sich, bezogen auf diese AGB, die nur für das
Tätigkeitsfeld der Prana-Anwendung gilt, eine Änderung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Nebenabreden gelten nur
mit schriftlicher Bestätigung per Briefpost (nicht E-Mail) als
anerkannt. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich.
§ 3 Zustandekommen einer Prana-Anwendung
Wenn eine Anmeldung für eine
Prana-Anwendung einer Klientin bzw. eines Klienten bei mir in
meinem Unternehmen erfolgt und von mir dieser Termin angenommen
wird, kommt bei entsprechender Zustimmung von mir als Inhaberin
des Unternehmens Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk eine
Anwendungsvereinbarung zu Stande.
Wie auf der
betreffenden
Klienten-Information
der Prana Germany e. V. u. a. aufgeführt wurde, ersetzt eine
Prana-Anwendung keine ärztliche Behandlung. Sollten
gesundheitliche Beeinträchtigungen der Klientin bzw. des
Klienten vorliegen, ganz gleich, ob sie bzw. er Mitglied einer
gesetzlichen oder privaten Krankenkasse oder Selbstzahler ist,
die sich auf die durchzuführenden bzw. durchgeführten
Prana-Anwendungen auswirken (könnten), ist
VOR DER ERSTBEHANDLUNG
eine entsprechende Bescheinigung durch den behandelnden Arzt
bzw. die behandelnden Ärzte durch die Klientin bzw. den Klienten
vorzulegen. Sollte die Klientin bzw. der Klient über mögliche
gesundheitliche Einschränkungen nicht bzw. nicht rechtzeitig
gegenüber dem Unternehmen Prana-Praxis Schummerland Bettina
Bahlk Auskunft erteilt haben, übernimmt das Unternehmen
Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk keine Haftung für im
Zusammenwirken mit der Durchführung der Maßnahmen der
Prana-Anwendung
bei der Klientin bzw. dem
Klienten möglicherweise auftretende gesundheitliche
Komplikationen.
§ 4 Leistungen Die
Leistungen des Unternehmens Prana-Praxis Schummerland im
Geschäftsfeld
Prana-Anwendung für die
Klientinnen und Klienten, die diese Leistung in Anspruch nehmen
wollen, werden, ohne dass Diagnosen, Therapien bzw. Behandlungen
im medizinischen Sinne erstellt werden, erbracht. Auch wird von
mir als Prana-Anwenderin nicht der Eindruck gegenüber den
Klientinnen und Klienten erweckt werden, dass eine ärztliche
Behandlung vorgenommen wird. Vom Prana-Anwender wird eine
Zusammenarbeit mit Ärzten für sehr wichtig gehalten. Wie in der
Klienten-Information ebenfalls aufgeführt wurde, können die
Sitzungen der Prana-Anwendung eine ärztliche Behandlung nicht
ersetzen. Daher soll zu der Zeit, in der eine Klientin oder ein
Klient eine Prana-Anwendung vornimmt, eine laufende ärztliche
Behandlung nicht unter– oder abgebrochen bzw. eine künftig
notwendige ärztliche Behandlung nicht hinausgeschoben oder ganz
unterlassen werden. Die Verantwortung über die hierbei zu
treffenden Entscheidungen liegt ganz bei der jeweiligen Klientin
bzw. dem jeweiligen Klienten, die bzw. der die Prana-Anwendung
auf eigenem Wunsch vornehmen lässt und nicht beim
Prana-Anwender. Die Klientin bzw. der Klient kann in freier
Verantwortung und Entscheidung die Prana-Anwendungen fortsetzen
bzw. abbrechen. Gleiches gilt ebenso für die Zustimmung bzw. die
Ablehnung zu den Sitzungsabläufen. Die jeweilige
Klientin bzw. der jeweilige Klient, die Leistungen in der
Prana-Anwendung in Anspruch nehmen möchten, werden vom
Prana-Anwender vor der jeweiligen Sitzung darüber informiert,
was sie bei den betreffenden Prana-Anwendungsleistungen
erwartet.
§ 5
Preise und Zahlungsbedingungen Vom
Prana-Anwender werden gegenüber der Klientin bzw. dem Klienten
keine Voraus-zahlungen für zukünftig zu erfolgende
Prana-Anwendungsleistungen erhoben. Vor einer Prana-Anwendung
wird die betreffende Klientin bzw. der betreffende Klient über
das vom Prana-Anwender zugrunde gelegte Honorar informiert. Vom
Grundsatz wird ein einheitlicher Honorarsatz auf Stundenbasis
für die Prana-Anwendung gegenüber den Klienten für die erbrachte
Leistung in Anwendung gebracht. Die Prana-Anwenderin besitzt
jedoch das Recht, bei bestehenden konkreten Gründen bzw.
erfolgter Berechtigung von den einheitlichen Stundensätzen durch
die Anwendung von ggf. in Frage kommenden Rabattregelungen, wie
u. a., sofern die Voraussetzungen bei der jeweiligen Klientin
bzw. dem jeweiligen Klienten hierzu gegeben sind, wie durch
Anwendung von Treue– oder Mengen– oder Sozialrabatten
- bezogen auf die anzuwendende
Vergütung
- abzuweichen.
Unmittelbar
nach der Erbringung der vereinbarten Prana-Anwendungsleistung
für die jeweilige Klientin bzw. den jeweiligen Klienten durch
die Prana-Anwenderin ist von der betreffenden Klientin bzw. dem
betreffenden Klienten die vereinbarte Vergütung in bar an die
Prana-Anwenderin zu entrichten. Klientinnen bzw. Klienten können bei
bestehendem Wunsch zur Erbringung von Prana-Anwenderleistungen
telefonisch, per Brief oder per E–Mail Terminanfragen vornehmen.
Wenn der betreffende gewählte jeweilige Kommunikationsträger die
Voraussetzungen sichert, dass eine sofortige Terminvereinbarung
auf die Anfrage der jeweiligen Klientin bzw. des jeweiligen
Klienten gegeben ist, wie dies u. a. bei einer telefonischen
Anfrage sofort möglich ist, gilt der vereinbarte Termin zwischen
den Beteiligten als ein vereinbarter Termin zur Vornahme der
jeweils in Frage kommenden Prana-Anwendung.
Der jeweils vereinbarte Termin sollte
sowohl von der jeweiligen Klientin bzw. dem jeweiligen Klienten
als auch von der Prana-Anwenderin
unbedingt eingehalten werden.
Von den Klientinnen bzw. den Klienten ist zu beachten, dass die
Prana-Anwenderin für diese vereinbarte
Zeit andere angefragte
terminliche Verpflichtungen nicht angenommen hat und die
Prana-Anwenderin bei einem Nichterscheinen der betreffenden
Klientin bzw. des betreffenden Klienten für diese Zeit keine
andere Prana-Anwendung vornehmen kann und damit wirtschaftliche
Verluste erleidet, da sie zu der vereinbarten Zeit keine
Prana-Anwendungen vornehmen kann. Deshalb besteht ein
Erfordernis, auch Regelungen zu treffen, die bei einer nicht
rechtzeitigen Absage des zwischen der jeweiligen Klientin bzw.
des jeweiligen Klienten mit mir vereinbarten Sitzungstermins zur
Prana-Anwendung dann zum Tragen kommen müssen.
§ 6 Zahlungsverzug Bei
Nichteinhaltung der vereinbarten Barzahlung nach Beendigung der
jeweiligen Sitzung in der Prana-Anwendung ist das Unternehmen
Prana-Praxis Schummerland gemäß dieser AGB berechtigt, für
Klientinnen und Klienten, die die Sitzungskosten für die von der
Prana-Anwenderin erbrachten Leistungen nicht oder nicht
vollständig in bar zum genannten Zeitpunkt entrichtet haben,
eine Verzugszahlung in Höhe von 2 Prozent des betreffenden nicht
oder nicht vollständig gezahlten Honorarbetrages gegenüber den
betreffenden Klientinnen bzw. Klienten zu erheben.
§ 7 Terminänderung und Terminabsage Vereinbarte
Termine sind grundsätzlich wahrzunehmen. Sollte die Klientin
bzw. der Klient
einen vereinbarten
Sitzungstermin aus wichtigem Grund nicht wahrnehmen können, ist
eine Terminänderung bzw. Absage bis 24 Stunden vor dem
vereinbarten Termin ohne, dass Kosten entstehen, möglich. In
diesem Fall genügt eine schriftliche oder telefonische
Mitteilung an das Unternehmen Prana-Praxis Schummerland
(Doberaner Straße 55, 18209 Bartenshagen-Parkentin, Tel.: 038203
– 63800, E-Mail:
bettina.bahlk@icloid.com.
Bei
Terminänderung bzw. Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem
vereinbarten Termin werden der Klientin bzw. Klient, sofern
nicht eine kurzfristige ärztlich nachweisbare
Arbeits-unfähigkeit der Klientin bzw. des Klienten eingetreten
ist und diese der Prana-Anwenderin vorgelegt werden kann,
besteht wegen des eingetretenen finanziellen Schadens bei der
Prana-Anwenderin ein Erfordernis, bei der darauf folgenden
Sitzung mit der betreffenden Klientin bzw. dem betreffenden
Klienten einen Zuschlag wegen des eingetretenen Ausfalls der
terminlich abgestimmten Sitzung in Höhe von 20 Prozent der
vereinbarten Kosten für die durch die Nichteinhaltung des
Termins durch die jeweilige Klientin bzw. den jeweiligen
Klienten ausgefallene vereinbarte Leistungszeit hierfür
angefallenen Honorarkosten zusätzlich zu den anfallenden
Honorarkosten für die betreffende aktuelle Sitzung von der
Klientin bzw. dem Klienten an die Prana-Anwenderin in bar zu
entrichten. Mit dieser getroffenen Regelung werden die
Bestimmungen der bereits erwähnten Klienten-Information - Ziffer
6 – eingehalten, dass Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte
Leistungen nicht von der Prana-Anwenderin gegenüber den
betreffenden Klienten erhoben werden können.
Unvorhergesehene Ereignisse bei
vorhergehenden Sitzungen in der Prana-Anwendung können zu
Wartezeiten führen. Das
Unternehmen Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk behält sich
das Recht vor, bereits vereinbarte Prana-Anwendungen
aus wichtigem Grund zu
stornieren. Durch höhere Gewalt oder bei Ausfall der zur
Behandlung zum Einsatz kommenden Prana-Anwenderin
kann eine Anwendung auch
unmittelbar vor oder während der Anwendung
storniert werden. Weiter
Ansprüche können an das Unternehmen Prana-Praxis Schummerland
Bettina Bahlk nicht geltend gemacht werden.
Schadenersatzansprüche auf Ersatz oder Arbeitsausfall bzw.
sonstige Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei
denn, dass ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln des
Unternehmens Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk zu der
kurzfristigen Stornierung geführt hat.
§ 8 Prana-Anwendungen Das Unternehmen Prana-Praxis
Schummerland Bettina Bahlk erbringt seine Leistungen auf der
Grundlage der Informationen, die von der Klientin bzw. dem
Klienten erteilt werden. Für die sachliche Richtigkeit und die
Vollständigkeit dieser Information ist ausschließlich die
Klientin bzw. der Klient verantwortlich. Das Unternehmen
Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk wird durch eine
qualifizierte Prana-Anwenderin geleitet. Sie erbringt ihre
Leistungen nach bestem Gewissen und den vorhandenen praktischen
Fähigkeiten. Eine Garantie für den Erfolg der
Anwendungen kann, wie bereits in der Klienten-Information
enthalten ist, nicht gegeben werden.
§ 9 Haftungsausschluss Das Unternehmen Prana-Praxis
Schummerland übernimmt vor und während der Prana-Anwendungen
keine Haftung für Wertgegenstände der Klientin bzw. des Klienten
und deren bzw. dessen Garderobe. Eine Anwendung der
Haftpflichtversicherung des Unternehmens Prana-Praxis
Schummerland wird ausgeschlossen mit Ausnahme, wenn eine
fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung durch Handlungen
des Unternehmens Prana-Praxis Schummerland eingetreten ist, die
das Leben, den Körper oder die Gesundheit der jeweiligen
Klientin bzw. des jeweiligen Klienten betrifft.
Sollten gesundheitliche
Beeinträchtigungen der Klientin bzw. des Klienten vorliegen, die
sich auf die durchzuführenden bzw. durchgeführten Behandlungen
in der Prana-Behandlung auswirken (könnten), ist
VOR DER ERSTBEHANDLUNG
eine entsprechende Bescheinigung durch den behandelnden Arzt
bzw. die behandelnden Ärzte durch die Klientin bzw. den Klienten
vorzulegen. Sollte die Klientin bzw. der Klient über mögliche
gesundheitliche Einschränkungen nicht bzw. nicht rechtzeitig
gegenüber dem Unternehmen Prana-Praxis Schummerland Bettina
Bahlk Auskunft erteilt haben, übernimmt das Unternehmen
Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk, wie bereits in § 2
dieser AGB erwähnt, keine Haftung für im Zusammenwirken mit der
Durchführung der Maßnahmen der Prana-Anwendung bei der Klientin
bzw. dem Klienten möglicherweise auftretende gesundheitliche
Komplikationen.
§ 10 Datenschutz Die zur
Prana-Anwendung
der Klientinnen und Klienten
und zur Abrechnung der durch das Unternehmen Prana-Praxis
Schummerland erbrachten Leistungen notwendigen Daten werden
elektronisch per EDV verarbeitet. Eine weitergehende Nutzung erfolgt
nicht.
§ 11 Schlussbestimmungen Änderungen zu diesen AGB bedürfen
grundsätzlich der Schriftform. Weitere Geschäftsbedingungen sind
ausgeschlossen, soweit nichts Anderes vereinbart wird.
§ 12 Salvatorische Klausel Sollte eine Klausel dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bzw. der auf dieser Grundlage
abzuschließenden Verträge ganz oder teilweise unwirksam oder
ergänzungsbedürftig sein, berührt dies die Gültigkeit der
anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur
zu einem Teil unwirksam, behält der andere Teil seine
Gültigkeit. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder
ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung
vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am
nächsten kommt.
§ 13 Gerichtsstand Gerichtsstand ist das Amtsgericht
Rostock.
§ 14 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen |
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