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| Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk für den Geschäftsbereich Reiki | ||
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				§ 1 Angebot und Vertragsabschluss Verträge der Beteiligten kommen auf der 
				Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande.Die Angebote 
				des Unternehmens Prana Praxis Schummerland Bettina Bahlk 
				Bartenshagen-Parkentin im Geschäftsbereich Reiki sind, soweit 
				schriftlich nichts anderes vereinbart, gem. § 19 UStG bzw. gem. 
				§ 4 Abs. 21 UStG von der Mehrwertsteuer befreit. Verträge sind 
				nur gültig, sofern sie schriftlich abgeschlossen wurden. 
				Mündliche Nebenabreden müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich 
				fixiert werden. Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt das 
				Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland.  
				§ 2 Zustandekommen einer 
				Leistungserbringung in der Reiki-Behandlung 
				 Wenn eine 
				Anmeldung für eine Reiki-Anwendung einer Klientin bzw. eines 
				Klienten bei mir in meinem Unternehmen erfolgt und von mir 
				dieser Termin angenommen wird, kommt bei entsprechender 
				Zustimmung von mir als Inhaberin des Unternehmens Prana-Praxis 
				Schummerland Bettina Bahlk eine Anwendungsvereinbarung zu 
				Stande.  
				 Eine 
				Reiki-Anwendung ersetzt keine ärztliche Behandlung. Sollten 
				gesundheitliche Beeinträchtigungen der Klientin bzw. des 
				Klienten vorliegen, ganz gleich, ob sie bzw. er Mitglied einer 
				gesetzlichen oder privaten Krankenkasse oder Selbstzahler ist, 
				die sich auf die durchzuführenden bzw. durchgeführten 
				Reiki-Anwendungen auswirken (könnten), ist
				VOR DER ERSTBEHANDLUNG 
				eine entsprechende Bescheinigung durch den behandelnden Arzt 
				bzw. die behandelnden Ärzte durch die Klientin bzw. den Klienten 
				vorzulegen. Sollte die Klientin bzw. der Klient über mögliche 
				gesundheitliche Einschränkungen nicht bzw. nicht rechtzeitig 
				gegenüber dem Unternehmen Prana-Praxis Schummerland Bettina 
				Bahlk Auskunft erteilt haben, übernimmt das Unternehmen 
				Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk keine Haftung für im 
				Zusammenwirken mit der Durchführung der Maßnahmen der 
				Reiki-Anwendung bei der Klientin bzw. dem Klienten 
				möglicherweise auftretende gesundheitliche Komplikationen. 
				§ 3 Leistungen Die 
				Leistungen des Unternehmens Prana-Praxis Schummerland im 
				Geschäftsfeld Reiki für die Klientinnen und Klienten, die diese 
				Leistung in Anspruch nehmen wollen, werden, ohne dass Diagnosen, 
				Therapien bzw. Behandlungen im medizinischen Sinne erstellt 
				werden, erbracht. Auch wird von mir als Reiki-Anwenderin nicht 
				der Eindruck gegenüber den Klientinnen und Klienten erweckt 
				werden, dass eine ärztliche Behandlung vorgenommen wird. Von der 
				Reiki-Anwenderin wird eine Zusammenarbeit mit Ärzten für sehr 
				wichtig gehalten. Wie in der Klienten-Information ebenfalls 
				aufgeführt wurde, können die Reiki-Anwendungen eine ärztliche 
				Behandlung nicht ersetzen. Daher soll zu der Zeit, in der eine 
				Klientin oder ein Klient eine Reiki-Anwendung durchführt, eine 
				laufende ärztliche Behandlung nicht unter– oder abgebrochen bzw. 
				eine künftig notwendige ärztliche 
				Behandlung nicht 
				hinausgeschoben oder ganz unterlassen werden. Die Verantwortung 
				über die hierbei zu treffenden Entscheidungen liegt ganz bei der 
				jeweiligen Klientin bzw. dem jeweiligen Klienten, die bzw. der 
				die Reiki-Anwendung auf eigenem Wunsch vornehmen lässt und nicht 
				bei der Reiki-Anwenderin. Die Klientin bzw. der Klient kann in 
				freier Verantwortung und Entscheidung die Reiki-Anwendungen 
				fortsetzen bzw. abbrechen. Gleiches gilt ebenso für die 
				Zustimmung bzw. die Ablehnung zu den Abläufen in der 
				Reiki-Anwendung. Die jeweilige 
				Klientin bzw. der jeweilige Klient, die Leistungen in der 
				Reiki-Anwendung in Anspruch nehmen möchten, werden von der 
				Reiki-Anwenderin vor der jeweiligen Sitzung darüber informiert, 
				was sie bei den betreffenden Reiki-Anwendungsleistungen 
				erwartet. 
				 
				§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen Von der 
				Reiki-Anwenderin werden gegenüber der Klientin bzw. dem Klienten 
				keine Vorauszahlungen für zukünftig zu erfolgende 
				Reiki-Anwendungen erhoben. Vor einer Reiki-Anwendung wird die 
				betreffende Klientin bzw. der betreffende Klient über das von 
				der Reiki-Anwenderin zugrunde 
				gelegte Honorar informiert. Vom Grundsatz wird ein einheitlicher 
				Honorarsatz auf Stundenbasis für die Reiki-Anwendung gegenüber 
				den Klienten für die erbrachte Leistung in Anwendung gebracht. 
				Die Reiki-Anwenderin besitzt jedoch das Recht, bei bestehenden 
				konkreten Gründen bzw. erfolgter Berechtigung von den 
				einheitlichen Stundensätzen durch die Anwendung von ggf. in 
				Frage kommenden Rabattregelungen, wie u. a., sofern die 
				Voraussetzungen bei der jeweiligen Klientin bzw. dem jeweiligen 
				Klienten hierzu gegeben sind, wie durch Anwendung von Treue– 
				oder Mengen– oder Sozialrabatten 
				- bezogen auf die anzuwendende 
				Vergütung 
				- abzuweichen.   
				 Unmittelbar nach der Erbringung der vereinbarten Reiki-Anwendung für die jeweilige Klientin bzw. den jeweiligen Klienten durch die Reiki-Anwenderin ist von der betreffenden Klientin bzw. dem betreffenden Klienten die vereinbarte Vergütung in bar an die Reiki-Anwenderin zu entrichten. Klientinnen bzw. Klienten können bei 
				bestehendem Wunsch zur Erbringung von Reiki-Anwendungen 
				telefonisch, per Brief oder per E–Mail Terminanfragen vornehmen. 
				Wenn der betreffende gewählte jeweilige Kommunikationsträger die 
				Voraussetzungen sichert, dass eine sofortige Terminvereinbarung 
				auf die Anfrage der jeweiligen Klientin bzw. des jeweiligen 
				Klienten gegeben ist, wie dies u. a. bei einer telefonischen 
				Anfrage sofort möglich ist, gilt der vereinbarte Termin zwischen 
				den Beteiligten als ein vereinbarter Termin zur Vornahme der 
				jeweils in Frage kommenden Reiki-Anwendung.  Der jeweils 
				vereinbarte Termin sollte sowohl von der jeweiligen Klientin 
				bzw. dem jeweiligen Klienten als auch von der Reiki-Anwenderin 
				unbedingt eingehalten werden. Von den Klientinnen bzw. den 
				Klienten ist zu beachten, dass die Reiki-Anwenderin für diese 
				vereinbarte Zeit andere angefragte terminliche Verpflichtungen 
				nicht angenommen hat und die Reiki-Anwenderin bei einem 
				Nichterscheinen der betreffenden Klientin bzw. des betreffenden 
				Klienten für diese Zeit keine andere Reiki-Anwendung vornehmen 
				kann und damit wirtschaftliche Verluste erleidet, da sie zu der 
				vereinbarten Zeit keine Reiki-Anwendungen vornehmen kann. 
				Deshalb besteht ein Erfordernis, auch Regelungen zu treffen, die 
				bei einer nicht rechtzeitigen Absage des zwischen der jeweiligen 
				Klientin bzw. dem jeweiligen Klienten mit mir vereinbarten 
				Termins zur Reiki-Anwendung zum Tragen kommen müssen.   
				
				 
				§ 5 Zahlungsverzug Bei Nichteinhaltung der vereinbarten 
				Barzahlung nach Beendigung der jeweiligen Reiki-Anwendung ist 
				das Unternehmen Prana-Praxis Schummerland gemäß dieser AGB 
				berechtigt, für Klientinnen und Klienten, die die Kosten für die 
				von der Reiki-Anwenderin erbrachten Leistungen nicht oder nicht 
				vollständig in bar zum genannten Zeitpunkt entrichtet haben, 
				eine Verzugszahlung in Höhe von 2 Prozent des betreffenden nicht 
				oder nicht vollständig gezahlten Honorarbetrages gegenüber den 
				betreffenden Klientinnen bzw. Klienten zu erheben. 
				§ 6 Terminänderung und Terminabsage Vereinbarte Termine sind grundsätzlich 
				wahrzunehmen. Sollte die Klientin bzw. der Klient einen 
				vereinbarten Anwendungstermin aus wichtigem Grund nicht 
				wahrnehmen können, ist eine Terminänderung bzw. Absage bis 24 
				Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne, dass Kosten entstehen, 
				möglich. In diesem Fall genügt eine schriftliche oder 
				telefonische Mitteilung an das Unternehmen Prana-Praxis 
				Schummerland (Doberaner Straße 55, 18209 Bartenshagen-Parkentin, 
				Tel.: 038203 – 63800, E-Mail:
				
				
				bettina.bahlk@icloid.com).  Bei 
				Terminänderung bzw. Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem 
				vereinbarten Termin besteht, sofern nicht eine kurzfristige 
				ärztlich nachweisbare Arbeitsunfähigkeit der Klientin bzw. des 
				Klienten eingetreten ist und diese der Reiki-Anwenderin 
				vorgelegt werden kann, wegen des eingetretenen finanziellen 
				Schadens bei der Reiki-Anwenderin ein Erfordernis, bei der 
				darauf folgenden Sitzung mit der betreffenden Klientin bzw. dem 
				betreffenden Klienten einen Zuschlag wegen des eingetretenen 
				Ausfalls der terminlich abgestimmten Sitzung in Höhe von 20 
				Prozent der vereinbarten Kosten für die durch die 
				Nichteinhaltung des Termins durch die jeweilige Klientin bzw. 
				den jeweiligen Klienten ausgefallene vereinbarte Leistungszeit 
				hierfür angefallenen Honorarkosten zusätzlich zu den anfallenden 
				Honorarkosten für die betreffende aktuelle Sitzung von der 
				Klientin bzw. dem Klienten an die Reiki-Anwenderin in bar zu 
				entrichten. Mit dieser getroffenen Regelung werden die 
				Bestimmungen der bereits erwähnten Klienten-Information - Ziffer 
				6 – eingehalten, dass Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte 
				Leistungen nicht von der Reiki-Anwenderin gegenüber den 
				betreffenden Klienten erhoben werden können. 
				 Unvorhergesehene Ereignisse bei 
				Reiki-Anwendungen können zu Wartezeiten führen.  Das 
				Unternehmen Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk behält sich 
				das Recht vor, bereits vereinbarte Reiki-Anwendungen aus 
				wichtigem Grund zu stornieren. Durch höhere Gewalt oder bei 
				Ausfall der zur Behandlung zum Einsatz kommenden 
				Reiki-Anwenderin kann eine Anwendung auch unmittelbar vor oder 
				während der Anwendung storniert werden. Weiter Ansprüche können 
				an das Unternehmen Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk nicht 
				geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche auf Ersatz oder 
				Arbeitsausfall bzw. sonstige Schadenersatzansprüche sind 
				ausgeschlossen, es sei denn, dass ein grob fahrlässiges oder 
				vorsätzliches Handeln des Unternehmens Prana-Praxis Schummerland 
				Bettina Bahlk zu der kurzfristigen Stornierung geführt hat.
				 
				§ 7 Reiki-Anwendungen 
				 Das Unternehmen Prana-Praxis 
				Schummerland Bettina Bahlk erbringt seine Leistungen auf der 
				Grundlage der Informationen, die von der Klientin bzw. dem 
				Klienten erteilt werden. Für die sachliche Richtigkeit und die 
				Vollständigkeit dieser Information ist ausschließlich die 
				Klientin bzw. der Klient verantwortlich. Das Unternehmen 
				Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk wird durch eine 
				qualifizierte Reiki-Anwenderin geleitet. Sie erbringt ihre 
				Leistungen nach bestem Gewissen und den vorhandenen praktischen 
				Fähigkeiten.  Eine Garantie für den Erfolg der 
				Anwendungen kann, nicht gegeben werden.  
				 
				§ 8 Haftungsausschluss Das Unternehmen Prana-Praxis 
				Schummerland übernimmt vor und während der Reiki-Anwendungen 
				keine Haftung für Wertgegenstände der Klientin bzw. des Klienten 
				und deren bzw. dessen Garderobe. Eine Anwendung der 
				Haftpflichtversicherung des Unternehmens Prana-Praxis 
				Schummerland wird ausgeschlossen mit Ausnahme, wenn eine 
				fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung durch Handlungen 
				des Unternehmens Prana-Praxis Schummerland eingetreten ist, die 
				das Leben, den Körper oder die Gesundheit der jeweiligen 
				Klientin bzw. des jeweiligen Klienten betrifft.  Sollten 
				gesundheitliche Beeinträchtigungen der Klientin bzw. des 
				Klienten vorliegen, die sich auf die durchzuführenden bzw. 
				durchgeführten Behandlungen in der Reiki-Anwendung auswirken 
				(könnten), ist VOR DER 
				ERSTBEHANDLUNG eine entsprechende Bescheinigung durch den 
				behandelnden Arzt bzw. die behandelnden Ärzte durch die Klientin 
				bzw. den Klienten vorzulegen. Sollte die Klientin bzw. der 
				Klient über mögliche gesundheitliche Einschränkungen nicht bzw. 
				nicht rechtzeitig gegenüber dem Unternehmen Prana-Praxis 
				Schummerland Bettina Bahlk Auskunft erteilt haben, übernimmt das 
				Unternehmen Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk, wie bereits 
				in § 2 dieser AGB erwähnt, keine Haftung für im Zusammenwirken 
				mit der Durchführung der Maßnahmen der Reiki-Anwendung bei der 
				Klientin bzw. dem Klienten möglicherweise auftretende 
				gesundheitliche Komplikationen. 
				§ 9 Datenschutz Die zur Reiki-Anwendung für die 
				Klientinnen und Klienten und zur Abrechnung der durch das 
				Unternehmen Prana-Praxis Schummerland erbrachten Leistungen 
				notwendigen Daten werden elektronisch per EDV verarbeitet.  Eine weitergehende Nutzung erfolgt 
				nicht. 
				§ 10 Schlussbestimmungen 
				 Änderungen zu diesen AGB bedürfen 
				grundsätzlich der Schriftform. Weitere Geschäftsbedingungen sind 
				ausgeschlossen, soweit nichts Anderes vereinbart wird.  
				§ 11 Salvatorische Klausel Sollte eine Klausel dieser Allgemeinen 
				Geschäftsbedingungen bzw. der auf dieser Grundlage 
				abzuschließenden Verträge ganz oder teilweise unwirksam oder 
				ergänzungsbedürftig sein, berührt dies die Gültigkeit der 
				anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur 
				zu einem Teil unwirksam, behält der andere Teil seine 
				Gültigkeit. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder 
				ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung 
				vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am 
				nächsten kommt. 
				§ 12 Gerichtsstand Gerichtsstand ist das Amtsgericht 
				Rostock.  
				§ 13 Geltung der Allgemeinen 
				Geschäftsbedingungen Die AGB gelten 
				ab dem 01.02.2015 bis auf Widerruf und bilden die Grundlage für 
				die betreffenden in Frage kommenden Verträge mit 
				Geschäftspartnern bzw. Klientinnen und Klienten.  | 
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