Prana Praxis Schummerland  
     
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk für den Geschäftsbereich Reiki
     
 

§ 1 Angebot und Vertragsabschluss

Verträge der Beteiligten kommen auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande.Die Angebote des Unternehmens Prana Praxis Schummerland Bettina Bahlk Bartenshagen-Parkentin im Geschäftsbereich Reiki sind, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart, gem. § 19 UStG bzw. gem. § 4 Abs. 21 UStG von der Mehrwertsteuer befreit. Verträge sind nur gültig, sofern sie schriftlich abgeschlossen wurden. Mündliche Nebenabreden müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich fixiert werden. Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 2 Zustandekommen einer Leistungserbringung in der Reiki-Behandlung

Wenn eine Anmeldung für eine Reiki-Anwendung einer Klientin bzw. eines Klienten bei mir in meinem Unternehmen erfolgt und von mir dieser Termin angenommen wird, kommt bei entsprechender Zustimmung von mir als Inhaberin des Unternehmens Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk eine Anwendungsvereinbarung zu Stande. 

Eine Reiki-Anwendung ersetzt keine ärztliche Behandlung. Sollten gesundheitliche Beeinträchtigungen der Klientin bzw. des Klienten vorliegen, ganz gleich, ob sie bzw. er Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse oder Selbstzahler ist, die sich auf die durchzuführenden bzw. durchgeführten Reiki-Anwendungen auswirken (könnten), ist VOR DER ERSTBEHANDLUNG eine entsprechende Bescheinigung durch den behandelnden Arzt bzw. die behandelnden Ärzte durch die Klientin bzw. den Klienten vorzulegen. Sollte die Klientin bzw. der Klient über mögliche gesundheitliche Einschränkungen nicht bzw. nicht rechtzeitig gegenüber dem Unternehmen Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk Auskunft erteilt haben, übernimmt das Unternehmen Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk keine Haftung für im Zusammenwirken mit der Durchführung der Maßnahmen der Reiki-Anwendung bei der Klientin bzw. dem Klienten möglicherweise auftretende gesundheitliche Komplikationen.

  

§ 3 Leistungen

Die Leistungen des Unternehmens Prana-Praxis Schummerland im Geschäftsfeld Reiki für die Klientinnen und Klienten, die diese Leistung in Anspruch nehmen wollen, werden, ohne dass Diagnosen, Therapien bzw. Behandlungen im medizinischen Sinne erstellt werden, erbracht. Auch wird von mir als Reiki-Anwenderin nicht der Eindruck gegenüber den Klientinnen und Klienten erweckt werden, dass eine ärztliche Behandlung vorgenommen wird. Von der Reiki-Anwenderin wird eine Zusammenarbeit mit Ärzten für sehr wichtig gehalten. Wie in der Klienten-Information ebenfalls aufgeführt wurde, können die Reiki-Anwendungen eine ärztliche Behandlung nicht ersetzen. Daher soll zu der Zeit, in der eine Klientin oder ein Klient eine Reiki-Anwendung durchführt, eine laufende ärztliche Behandlung nicht unter– oder abgebrochen bzw. eine künftig notwendige ärztliche  Behandlung nicht hinausgeschoben oder ganz unterlassen werden. Die Verantwortung über die hierbei zu treffenden Entscheidungen liegt ganz bei der jeweiligen Klientin bzw. dem jeweiligen Klienten, die bzw. der die Reiki-Anwendung auf eigenem Wunsch vornehmen lässt und nicht bei der Reiki-Anwenderin. Die Klientin bzw. der Klient kann in freier Verantwortung und Entscheidung die Reiki-Anwendungen fortsetzen bzw. abbrechen. Gleiches gilt ebenso für die Zustimmung bzw. die Ablehnung zu den Abläufen in der Reiki-Anwendung.

Die jeweilige Klientin bzw. der jeweilige Klient, die Leistungen in der Reiki-Anwendung in Anspruch nehmen möchten, werden von der Reiki-Anwenderin vor der jeweiligen Sitzung darüber informiert, was sie bei den betreffenden Reiki-Anwendungsleistungen erwartet.

  

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Von der Reiki-Anwenderin werden gegenüber der Klientin bzw. dem Klienten keine Vorauszahlungen für zukünftig zu erfolgende Reiki-Anwendungen erhoben. Vor einer Reiki-Anwendung wird die betreffende Klientin bzw. der betreffende Klient über das von  der Reiki-Anwenderin zugrunde gelegte Honorar informiert. Vom Grundsatz wird ein einheitlicher Honorarsatz auf Stundenbasis für die Reiki-Anwendung gegenüber den Klienten für die erbrachte Leistung in Anwendung gebracht. Die Reiki-Anwenderin besitzt jedoch das Recht, bei bestehenden konkreten Gründen bzw. erfolgter Berechtigung von den einheitlichen Stundensätzen durch die Anwendung von ggf. in Frage kommenden Rabattregelungen, wie u. a., sofern die Voraussetzungen bei der jeweiligen Klientin bzw. dem jeweiligen Klienten hierzu gegeben sind, wie durch Anwendung von Treue– oder Mengen– oder Sozialrabatten  - bezogen auf die anzuwendende Vergütung  - abzuweichen.   

Unmittelbar nach der Erbringung der vereinbarten Reiki-Anwendung für die jeweilige Klientin bzw. den jeweiligen Klienten durch die Reiki-Anwenderin ist von der betreffenden Klientin bzw. dem betreffenden Klienten die vereinbarte Vergütung in bar an die Reiki-Anwenderin zu entrichten.

Klientinnen bzw. Klienten können bei bestehendem Wunsch zur Erbringung von Reiki-Anwendungen telefonisch, per Brief oder per E–Mail Terminanfragen vornehmen. Wenn der betreffende gewählte jeweilige Kommunikationsträger die Voraussetzungen sichert, dass eine sofortige Terminvereinbarung auf die Anfrage der jeweiligen Klientin bzw. des jeweiligen Klienten gegeben ist, wie dies u. a. bei einer telefonischen Anfrage sofort möglich ist, gilt der vereinbarte Termin zwischen den Beteiligten als ein vereinbarter Termin zur Vornahme der jeweils in Frage kommenden Reiki-Anwendung.

Der jeweils vereinbarte Termin sollte sowohl von der jeweiligen Klientin bzw. dem jeweiligen Klienten als auch von der Reiki-Anwenderin unbedingt eingehalten werden. Von den Klientinnen bzw. den Klienten ist zu beachten, dass die Reiki-Anwenderin für diese vereinbarte Zeit andere angefragte terminliche Verpflichtungen nicht angenommen hat und die Reiki-Anwenderin bei einem Nichterscheinen der betreffenden Klientin bzw. des betreffenden Klienten für diese Zeit keine andere Reiki-Anwendung vornehmen kann und damit wirtschaftliche Verluste erleidet, da sie zu der vereinbarten Zeit keine Reiki-Anwendungen vornehmen kann. Deshalb besteht ein Erfordernis, auch Regelungen zu treffen, die bei einer nicht rechtzeitigen Absage des zwischen der jeweiligen Klientin bzw. dem jeweiligen Klienten mit mir vereinbarten Termins zur Reiki-Anwendung zum Tragen kommen müssen.   

 

§ 5 Zahlungsverzug

Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Barzahlung nach Beendigung der jeweiligen Reiki-Anwendung ist das Unternehmen Prana-Praxis Schummerland gemäß dieser AGB berechtigt, für Klientinnen und Klienten, die die Kosten für die von der Reiki-Anwenderin erbrachten Leistungen nicht oder nicht vollständig in bar zum genannten Zeitpunkt entrichtet haben, eine Verzugszahlung in Höhe von 2 Prozent des betreffenden nicht oder nicht vollständig gezahlten Honorarbetrages gegenüber den betreffenden Klientinnen bzw. Klienten zu erheben.

 

§ 6 Terminänderung und Terminabsage

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich wahrzunehmen. Sollte die Klientin bzw. der Klient einen vereinbarten Anwendungstermin aus wichtigem Grund nicht wahrnehmen können, ist eine Terminänderung bzw. Absage bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne, dass Kosten entstehen, möglich. In diesem Fall genügt eine schriftliche oder telefonische Mitteilung an das Unternehmen Prana-Praxis Schummerland (Doberaner Straße 55, 18209 Bartenshagen-Parkentin, Tel.: 038203 – 63800, E-Mail: bettina.bahlk@icloid.com).

Bei Terminänderung bzw. Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin besteht, sofern nicht eine kurzfristige ärztlich nachweisbare Arbeitsunfähigkeit der Klientin bzw. des Klienten eingetreten ist und diese der Reiki-Anwenderin vorgelegt werden kann, wegen des eingetretenen finanziellen Schadens bei der Reiki-Anwenderin ein Erfordernis, bei der darauf folgenden Sitzung mit der betreffenden Klientin bzw. dem betreffenden Klienten einen Zuschlag wegen des eingetretenen Ausfalls der terminlich abgestimmten Sitzung in Höhe von 20 Prozent der vereinbarten Kosten für die durch die Nichteinhaltung des Termins durch die jeweilige Klientin bzw. den jeweiligen Klienten ausgefallene vereinbarte Leistungszeit hierfür angefallenen Honorarkosten zusätzlich zu den anfallenden Honorarkosten für die betreffende aktuelle Sitzung von der Klientin bzw. dem Klienten an die Reiki-Anwenderin in bar zu entrichten. Mit dieser getroffenen Regelung werden die Bestimmungen der bereits erwähnten Klienten-Information - Ziffer 6 – eingehalten, dass Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen nicht von der Reiki-Anwenderin gegenüber den betreffenden Klienten erhoben werden können. 

Unvorhergesehene Ereignisse bei Reiki-Anwendungen können zu Wartezeiten führen.

Das Unternehmen Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk behält sich das Recht vor, bereits vereinbarte Reiki-Anwendungen aus wichtigem Grund zu stornieren. Durch höhere Gewalt oder bei Ausfall der zur Behandlung zum Einsatz kommenden Reiki-Anwenderin kann eine Anwendung auch unmittelbar vor oder während der Anwendung storniert werden. Weiter Ansprüche können an das Unternehmen Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk nicht geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche auf Ersatz oder Arbeitsausfall bzw. sonstige Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln des Unternehmens Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk zu der kurzfristigen Stornierung geführt hat.

§ 7 Reiki-Anwendungen

Das Unternehmen Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk erbringt seine Leistungen auf der Grundlage der Informationen, die von der Klientin bzw. dem Klienten erteilt werden. Für die sachliche Richtigkeit und die Vollständigkeit dieser Information ist ausschließlich die Klientin bzw. der Klient verantwortlich. Das Unternehmen Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk wird durch eine qualifizierte Reiki-Anwenderin geleitet. Sie erbringt ihre Leistungen nach bestem Gewissen und den vorhandenen praktischen Fähigkeiten.

Eine Garantie für den Erfolg der Anwendungen kann, nicht gegeben werden.

 

§ 8 Haftungsausschluss

Das Unternehmen Prana-Praxis Schummerland übernimmt vor und während der Reiki-Anwendungen keine Haftung für Wertgegenstände der Klientin bzw. des Klienten und deren bzw. dessen Garderobe. Eine Anwendung der Haftpflichtversicherung des Unternehmens Prana-Praxis Schummerland wird ausgeschlossen mit Ausnahme, wenn eine fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung durch Handlungen des Unternehmens Prana-Praxis Schummerland eingetreten ist, die das Leben, den Körper oder die Gesundheit der jeweiligen Klientin bzw. des jeweiligen Klienten betrifft.

Sollten gesundheitliche Beeinträchtigungen der Klientin bzw. des Klienten vorliegen, die sich auf die durchzuführenden bzw. durchgeführten Behandlungen in der Reiki-Anwendung auswirken (könnten), ist VOR DER ERSTBEHANDLUNG eine entsprechende Bescheinigung durch den behandelnden Arzt bzw. die behandelnden Ärzte durch die Klientin bzw. den Klienten vorzulegen. Sollte die Klientin bzw. der Klient über mögliche gesundheitliche Einschränkungen nicht bzw. nicht rechtzeitig gegenüber dem Unternehmen Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk Auskunft erteilt haben, übernimmt das Unternehmen Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk, wie bereits in § 2 dieser AGB erwähnt, keine Haftung für im Zusammenwirken mit der Durchführung der Maßnahmen der Reiki-Anwendung bei der Klientin bzw. dem Klienten möglicherweise auftretende gesundheitliche Komplikationen.

  

§ 9 Datenschutz

Die zur Reiki-Anwendung für die Klientinnen und Klienten und zur Abrechnung der durch das Unternehmen Prana-Praxis Schummerland erbrachten Leistungen notwendigen Daten werden elektronisch per EDV verarbeitet.

Eine weitergehende Nutzung erfolgt nicht.

  

§ 10 Schlussbestimmungen

Änderungen zu diesen AGB bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit nichts Anderes vereinbart wird.

 

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. der auf dieser Grundlage abzuschließenden Verträge ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

  

§ 12 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das Amtsgericht Rostock.

 

§ 13 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die AGB gelten ab dem 01.02.2015 bis auf Widerruf und bilden die Grundlage für die betreffenden in Frage kommenden Verträge mit Geschäftspartnern bzw. Klientinnen und Klienten.







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