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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk für den Geschäftsbereich Reiki | ||
§ 1 Angebot und Vertragsabschluss Verträge der Beteiligten kommen auf der
Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande.Die Angebote
des Unternehmens Prana Praxis Schummerland Bettina Bahlk
Bartenshagen-Parkentin im Geschäftsbereich Reiki sind, soweit
schriftlich nichts anderes vereinbart, gem. § 19 UStG bzw. gem.
§ 4 Abs. 21 UStG von der Mehrwertsteuer befreit. Verträge sind
nur gültig, sofern sie schriftlich abgeschlossen wurden.
Mündliche Nebenabreden müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich
fixiert werden. Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt das
Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 2 Zustandekommen einer
Leistungserbringung in der Reiki-Behandlung
Wenn eine
Anmeldung für eine Reiki-Anwendung einer Klientin bzw. eines
Klienten bei mir in meinem Unternehmen erfolgt und von mir
dieser Termin angenommen wird, kommt bei entsprechender
Zustimmung von mir als Inhaberin des Unternehmens Prana-Praxis
Schummerland Bettina Bahlk eine Anwendungsvereinbarung zu
Stande.
Eine
Reiki-Anwendung ersetzt keine ärztliche Behandlung. Sollten
gesundheitliche Beeinträchtigungen der Klientin bzw. des
Klienten vorliegen, ganz gleich, ob sie bzw. er Mitglied einer
gesetzlichen oder privaten Krankenkasse oder Selbstzahler ist,
die sich auf die durchzuführenden bzw. durchgeführten
Reiki-Anwendungen auswirken (könnten), ist
VOR DER ERSTBEHANDLUNG
eine entsprechende Bescheinigung durch den behandelnden Arzt
bzw. die behandelnden Ärzte durch die Klientin bzw. den Klienten
vorzulegen. Sollte die Klientin bzw. der Klient über mögliche
gesundheitliche Einschränkungen nicht bzw. nicht rechtzeitig
gegenüber dem Unternehmen Prana-Praxis Schummerland Bettina
Bahlk Auskunft erteilt haben, übernimmt das Unternehmen
Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk keine Haftung für im
Zusammenwirken mit der Durchführung der Maßnahmen der
Reiki-Anwendung bei der Klientin bzw. dem Klienten
möglicherweise auftretende gesundheitliche Komplikationen.
§ 3 Leistungen Die
Leistungen des Unternehmens Prana-Praxis Schummerland im
Geschäftsfeld Reiki für die Klientinnen und Klienten, die diese
Leistung in Anspruch nehmen wollen, werden, ohne dass Diagnosen,
Therapien bzw. Behandlungen im medizinischen Sinne erstellt
werden, erbracht. Auch wird von mir als Reiki-Anwenderin nicht
der Eindruck gegenüber den Klientinnen und Klienten erweckt
werden, dass eine ärztliche Behandlung vorgenommen wird. Von der
Reiki-Anwenderin wird eine Zusammenarbeit mit Ärzten für sehr
wichtig gehalten. Wie in der Klienten-Information ebenfalls
aufgeführt wurde, können die Reiki-Anwendungen eine ärztliche
Behandlung nicht ersetzen. Daher soll zu der Zeit, in der eine
Klientin oder ein Klient eine Reiki-Anwendung durchführt, eine
laufende ärztliche Behandlung nicht unter– oder abgebrochen bzw.
eine künftig notwendige ärztliche
Behandlung nicht
hinausgeschoben oder ganz unterlassen werden. Die Verantwortung
über die hierbei zu treffenden Entscheidungen liegt ganz bei der
jeweiligen Klientin bzw. dem jeweiligen Klienten, die bzw. der
die Reiki-Anwendung auf eigenem Wunsch vornehmen lässt und nicht
bei der Reiki-Anwenderin. Die Klientin bzw. der Klient kann in
freier Verantwortung und Entscheidung die Reiki-Anwendungen
fortsetzen bzw. abbrechen. Gleiches gilt ebenso für die
Zustimmung bzw. die Ablehnung zu den Abläufen in der
Reiki-Anwendung. Die jeweilige
Klientin bzw. der jeweilige Klient, die Leistungen in der
Reiki-Anwendung in Anspruch nehmen möchten, werden von der
Reiki-Anwenderin vor der jeweiligen Sitzung darüber informiert,
was sie bei den betreffenden Reiki-Anwendungsleistungen
erwartet.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen Von der
Reiki-Anwenderin werden gegenüber der Klientin bzw. dem Klienten
keine Vorauszahlungen für zukünftig zu erfolgende
Reiki-Anwendungen erhoben. Vor einer Reiki-Anwendung wird die
betreffende Klientin bzw. der betreffende Klient über das von
der Reiki-Anwenderin zugrunde
gelegte Honorar informiert. Vom Grundsatz wird ein einheitlicher
Honorarsatz auf Stundenbasis für die Reiki-Anwendung gegenüber
den Klienten für die erbrachte Leistung in Anwendung gebracht.
Die Reiki-Anwenderin besitzt jedoch das Recht, bei bestehenden
konkreten Gründen bzw. erfolgter Berechtigung von den
einheitlichen Stundensätzen durch die Anwendung von ggf. in
Frage kommenden Rabattregelungen, wie u. a., sofern die
Voraussetzungen bei der jeweiligen Klientin bzw. dem jeweiligen
Klienten hierzu gegeben sind, wie durch Anwendung von Treue–
oder Mengen– oder Sozialrabatten
- bezogen auf die anzuwendende
Vergütung
- abzuweichen.
Unmittelbar nach der Erbringung der vereinbarten Reiki-Anwendung für die jeweilige Klientin bzw. den jeweiligen Klienten durch die Reiki-Anwenderin ist von der betreffenden Klientin bzw. dem betreffenden Klienten die vereinbarte Vergütung in bar an die Reiki-Anwenderin zu entrichten. Klientinnen bzw. Klienten können bei
bestehendem Wunsch zur Erbringung von Reiki-Anwendungen
telefonisch, per Brief oder per E–Mail Terminanfragen vornehmen.
Wenn der betreffende gewählte jeweilige Kommunikationsträger die
Voraussetzungen sichert, dass eine sofortige Terminvereinbarung
auf die Anfrage der jeweiligen Klientin bzw. des jeweiligen
Klienten gegeben ist, wie dies u. a. bei einer telefonischen
Anfrage sofort möglich ist, gilt der vereinbarte Termin zwischen
den Beteiligten als ein vereinbarter Termin zur Vornahme der
jeweils in Frage kommenden Reiki-Anwendung. Der jeweils
vereinbarte Termin sollte sowohl von der jeweiligen Klientin
bzw. dem jeweiligen Klienten als auch von der Reiki-Anwenderin
unbedingt eingehalten werden. Von den Klientinnen bzw. den
Klienten ist zu beachten, dass die Reiki-Anwenderin für diese
vereinbarte Zeit andere angefragte terminliche Verpflichtungen
nicht angenommen hat und die Reiki-Anwenderin bei einem
Nichterscheinen der betreffenden Klientin bzw. des betreffenden
Klienten für diese Zeit keine andere Reiki-Anwendung vornehmen
kann und damit wirtschaftliche Verluste erleidet, da sie zu der
vereinbarten Zeit keine Reiki-Anwendungen vornehmen kann.
Deshalb besteht ein Erfordernis, auch Regelungen zu treffen, die
bei einer nicht rechtzeitigen Absage des zwischen der jeweiligen
Klientin bzw. dem jeweiligen Klienten mit mir vereinbarten
Termins zur Reiki-Anwendung zum Tragen kommen müssen.
§ 5 Zahlungsverzug Bei Nichteinhaltung der vereinbarten
Barzahlung nach Beendigung der jeweiligen Reiki-Anwendung ist
das Unternehmen Prana-Praxis Schummerland gemäß dieser AGB
berechtigt, für Klientinnen und Klienten, die die Kosten für die
von der Reiki-Anwenderin erbrachten Leistungen nicht oder nicht
vollständig in bar zum genannten Zeitpunkt entrichtet haben,
eine Verzugszahlung in Höhe von 2 Prozent des betreffenden nicht
oder nicht vollständig gezahlten Honorarbetrages gegenüber den
betreffenden Klientinnen bzw. Klienten zu erheben.
§ 6 Terminänderung und Terminabsage Vereinbarte Termine sind grundsätzlich
wahrzunehmen. Sollte die Klientin bzw. der Klient einen
vereinbarten Anwendungstermin aus wichtigem Grund nicht
wahrnehmen können, ist eine Terminänderung bzw. Absage bis 24
Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne, dass Kosten entstehen,
möglich. In diesem Fall genügt eine schriftliche oder
telefonische Mitteilung an das Unternehmen Prana-Praxis
Schummerland (Doberaner Straße 55, 18209 Bartenshagen-Parkentin,
Tel.: 038203 – 63800, E-Mail:
bettina.bahlk@icloid.com). Bei
Terminänderung bzw. Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem
vereinbarten Termin besteht, sofern nicht eine kurzfristige
ärztlich nachweisbare Arbeitsunfähigkeit der Klientin bzw. des
Klienten eingetreten ist und diese der Reiki-Anwenderin
vorgelegt werden kann, wegen des eingetretenen finanziellen
Schadens bei der Reiki-Anwenderin ein Erfordernis, bei der
darauf folgenden Sitzung mit der betreffenden Klientin bzw. dem
betreffenden Klienten einen Zuschlag wegen des eingetretenen
Ausfalls der terminlich abgestimmten Sitzung in Höhe von 20
Prozent der vereinbarten Kosten für die durch die
Nichteinhaltung des Termins durch die jeweilige Klientin bzw.
den jeweiligen Klienten ausgefallene vereinbarte Leistungszeit
hierfür angefallenen Honorarkosten zusätzlich zu den anfallenden
Honorarkosten für die betreffende aktuelle Sitzung von der
Klientin bzw. dem Klienten an die Reiki-Anwenderin in bar zu
entrichten. Mit dieser getroffenen Regelung werden die
Bestimmungen der bereits erwähnten Klienten-Information - Ziffer
6 – eingehalten, dass Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte
Leistungen nicht von der Reiki-Anwenderin gegenüber den
betreffenden Klienten erhoben werden können.
Unvorhergesehene Ereignisse bei
Reiki-Anwendungen können zu Wartezeiten führen. Das
Unternehmen Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk behält sich
das Recht vor, bereits vereinbarte Reiki-Anwendungen aus
wichtigem Grund zu stornieren. Durch höhere Gewalt oder bei
Ausfall der zur Behandlung zum Einsatz kommenden
Reiki-Anwenderin kann eine Anwendung auch unmittelbar vor oder
während der Anwendung storniert werden. Weiter Ansprüche können
an das Unternehmen Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk nicht
geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche auf Ersatz oder
Arbeitsausfall bzw. sonstige Schadenersatzansprüche sind
ausgeschlossen, es sei denn, dass ein grob fahrlässiges oder
vorsätzliches Handeln des Unternehmens Prana-Praxis Schummerland
Bettina Bahlk zu der kurzfristigen Stornierung geführt hat.
§ 7 Reiki-Anwendungen
Das Unternehmen Prana-Praxis
Schummerland Bettina Bahlk erbringt seine Leistungen auf der
Grundlage der Informationen, die von der Klientin bzw. dem
Klienten erteilt werden. Für die sachliche Richtigkeit und die
Vollständigkeit dieser Information ist ausschließlich die
Klientin bzw. der Klient verantwortlich. Das Unternehmen
Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk wird durch eine
qualifizierte Reiki-Anwenderin geleitet. Sie erbringt ihre
Leistungen nach bestem Gewissen und den vorhandenen praktischen
Fähigkeiten. Eine Garantie für den Erfolg der
Anwendungen kann, nicht gegeben werden.
§ 8 Haftungsausschluss Das Unternehmen Prana-Praxis
Schummerland übernimmt vor und während der Reiki-Anwendungen
keine Haftung für Wertgegenstände der Klientin bzw. des Klienten
und deren bzw. dessen Garderobe. Eine Anwendung der
Haftpflichtversicherung des Unternehmens Prana-Praxis
Schummerland wird ausgeschlossen mit Ausnahme, wenn eine
fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung durch Handlungen
des Unternehmens Prana-Praxis Schummerland eingetreten ist, die
das Leben, den Körper oder die Gesundheit der jeweiligen
Klientin bzw. des jeweiligen Klienten betrifft. Sollten
gesundheitliche Beeinträchtigungen der Klientin bzw. des
Klienten vorliegen, die sich auf die durchzuführenden bzw.
durchgeführten Behandlungen in der Reiki-Anwendung auswirken
(könnten), ist VOR DER
ERSTBEHANDLUNG eine entsprechende Bescheinigung durch den
behandelnden Arzt bzw. die behandelnden Ärzte durch die Klientin
bzw. den Klienten vorzulegen. Sollte die Klientin bzw. der
Klient über mögliche gesundheitliche Einschränkungen nicht bzw.
nicht rechtzeitig gegenüber dem Unternehmen Prana-Praxis
Schummerland Bettina Bahlk Auskunft erteilt haben, übernimmt das
Unternehmen Prana-Praxis Schummerland Bettina Bahlk, wie bereits
in § 2 dieser AGB erwähnt, keine Haftung für im Zusammenwirken
mit der Durchführung der Maßnahmen der Reiki-Anwendung bei der
Klientin bzw. dem Klienten möglicherweise auftretende
gesundheitliche Komplikationen.
§ 9 Datenschutz Die zur Reiki-Anwendung für die
Klientinnen und Klienten und zur Abrechnung der durch das
Unternehmen Prana-Praxis Schummerland erbrachten Leistungen
notwendigen Daten werden elektronisch per EDV verarbeitet. Eine weitergehende Nutzung erfolgt
nicht.
§ 10 Schlussbestimmungen
Änderungen zu diesen AGB bedürfen
grundsätzlich der Schriftform. Weitere Geschäftsbedingungen sind
ausgeschlossen, soweit nichts Anderes vereinbart wird.
§ 11 Salvatorische Klausel Sollte eine Klausel dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bzw. der auf dieser Grundlage
abzuschließenden Verträge ganz oder teilweise unwirksam oder
ergänzungsbedürftig sein, berührt dies die Gültigkeit der
anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur
zu einem Teil unwirksam, behält der andere Teil seine
Gültigkeit. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder
ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung
vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am
nächsten kommt.
§ 12 Gerichtsstand Gerichtsstand ist das Amtsgericht
Rostock.
§ 13 Geltung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen Die AGB gelten
ab dem 01.02.2015 bis auf Widerruf und bilden die Grundlage für
die betreffenden in Frage kommenden Verträge mit
Geschäftspartnern bzw. Klientinnen und Klienten. |
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